Nach der Osterpause war die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Bildung wieder gut gefüllt. Wir besprachen unter anderem die Reform der staatlichen Lehrerfortbildungen in NRW. Diese ist notwendig, um unsere Lehrkräfte passgenauer und systematisch weiterzuqualifizieren.

Am 17.4. wurde uns die Reformplanung zur staatlichen Lehrerfortbildung seitens des Schulministeriums vorgestellt. Die Reform umfasst sechs zentrale Punkte:

  1. sollen die Fortbildungen strengeren Qualitätsstandards entsprechen und vermehrt in Online- und Hybridformaten angeboten werden.

  2. wird die Erfassung von Angebot, Nachfrage und Wirkung der Fortbildungen verbessert, um das Angebot kontinuierlich zu optimieren.

  3. werden Schulen verpflichtet, eine systemische Fortbildungsplanung für ihr Kollegium zu entwickeln, um die Lehrkräfte gezielter zu unterstützen.

  4. wird das Land die Lehrkräftefortbildung strategisch steuern und zentrale Themen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung setzen.

  5. werden die bislang 53 kleinen Kompetenzteams auf Ebene der Schulämter zu 13 Regionalteams für Fortbildung auf Ebene der Bezirksregierungen zusammengeführt, um effizienter zu arbeiten.

  6. wird die Zusammenarbeit mit lehrerbildenden Hochschulen verstärkt, um die Fortbildungen stärker an wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. Diese Reform soll gemeinsam mit allen Beteiligten ab dem Schuljahr 2024/25 schrittweise umgesetzt werden.

Darüber hinaus besprachen wir über die Besoldungsstruktur im Schulsystem, den Rechtsanspruch beim Offenen Ganztag, den seitens des Bundes leider ausbleibenden Digitalpaktes 2.0, die Unterrichtsstatistik für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 sowie über das Startchancen-Programm in NRW konkret umgesetzt wird.

Das Startchancen-Programm ist ein wegweisendes Projekt, das darauf abzielt, Bildungsungleichheiten zu bekämpfen. Mit einer finanziellen Unterstützung von 2,3 Milliarden Euro über zehn Jahre sollen über 900 Schulen in herausfordernden Lagen unterstützt werden. Das Hauptziel ist es, Basiskompetenzen zu stärken und eine chancengerechte Bildung für alle Kinder zu ermöglichen. Durch eine gezielte Auswahl anhand bestimmter Kriterien wie dem Anteil von Schülern mit Migrationsgeschichte und der Armutsgefährdung wird sicherstellt, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Bereits zum nächsten Schuljahr werden rund 400 Schulen als erste Kohorte davon profitieren können.

Am 18.4. haben wir eine Anhörung durchgeführt zu einem Antrag der SPD mit dem Ziel einer sogenannten Woche der Demokratie in Bildungsstätten des Landes. Auch als CDU und Grüne machen wir uns derzeit Gedanken, wie die politische Bildung an unseren Schulen gestärkt werden kann. Dazu haben wir einen eigenen Antrag eingebracht, den wir im Juni mit einer weiteren Anhörung beraten werden. Am 18.4. geladene Sachverständige haben zum Antrag der SPD kritisch angemerkt, dass eine einzelne Woche nicht ausreicht, sondern es eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit unseren demokratischen Werten brauche. Die Experten waren sich einig, dass Demokratiebildung als eine langfristige Aufgabe betrachtet werden muss, um eine nachhaltige Wirkung zu entfalten.

Weitere Anhörungen wurden im Bildungsausschuss am 22.4. durchgeführt. Hierbei ging es um die Aufgabenvielfalt der Schulleitungen als auch um die Ergebnisse der PISA-Studie, die uns deutlich aufzeigten, dass wir dringend die Basiskompetenzen unsere Schülerinnen und Schüler weiter verbessern müssen.

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