In den letzten Sitzungen des Schulausschusses standen neben dem 17. Schulrechtsänderungsgesetz auch die Handlungsempfehlungen des Kindergesundheitsberichts 2024 im Fokus.

Nach vorheriger Befassung im Landtagsplenum und einer Expertenanhörung setzte sich der Ausschuss abschließend mit dem „Gesetz zur Stärkung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärkung der Qualität von Schule“ (17. Schulrechtsänderungsgesetz) auseinander. Dazu gehört die dauerhafte Verankerung der Möglichkeit an Realschulen einen Hauptschulausbildungsgang ab Klasse 7 einzurichten. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler bereits ab Klasse 5 nach den Bildungszielen der Hauptschule unterrichtet werden können, sollte es in erreichbarer Nähe kein entsprechendes Hauptschulangebot für die Schülerinnen und Schüler geben.

Außerdem wird mit dem Änderungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, den Schulversuch PRIMUS fortzuführen.

Auch der Islamische Religionsunterricht ist ein Bestandteil des Gesetzes, denn die Geltung der entsprechenden Vorschriften wurde verlängert so lang die wissenschaftliche Auswertung des Fachs noch andauert. Damit ist die rechtliche Grundlage gesichert, um Schülerinnen und Schülern muslimischen Glaubens weiterhin einen qualitativ hochwertigen Religionsunterricht anzubieten.

Nicht zuletzt ging es darum den verwaltungsorganisatorischen Aufwand für die Schulen durch eine Abmilderung der Berichtspflichten zu verringern und die Bedeutung von Lehrkräftefortbildungen für die Qualitätssicherung von Schule zu betonen. Die Rolle der Schulleitungen wird gestärkt, so dass Fortbildungen am konkreten Bedarf der jeweiligen Schule geplant werden.

Im Rahmen unserer Anhörung zur Kindergesundheit auf Grundlage eines Antrags der SPD verdeutlichte der Erste Beigeordnete der Stadt Schwerte, Kenan Yildiz, anhand seiner Praxiserfahrungen im Jugendamt, dass die Forderung nach mehr Stellen bei Schulpsychologie und Schulsozialarbeit zwar nachvollziehbar ist. Jedoch fehle dem Antrag ein realistisches Konzept zur Finanzierung, langfristigen Sicherung und Bewältigung des Fachkräftemangels. Ohne eine personelle und strukturelle Absicherung droht folglich ein Umsetzungsdefizit. Stattdessen seien bereits funktionierende Projekte abrufbar, die zielgruppenspezifisch in Anspruch genommen werden könnten.

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