Digitaler Voyeurismus, also das unerlaubte Filmen intimer Stellen einer Person, ist derzeit nur strafbar, wenn die gefilmte Person dabei leicht oder gar nicht bekleidet ist. Diese Gesetzeslücke müssen wir schließen. In einer von CDU und Grünen im Landtag beantragten Aktuellen Stunde haben wir darüber debattiert.

Angestoßen wurde die Debatte über die Strafbarkeit von digitalem Voyeurismus von der Kölnerin Yanni Gentsch. Im Februar veröffentlichte sie ein Video auf Instagram und TikTok, das zeigt, wie ein fremder Mann sie beim Joggen heimlich an intimen Stellen filmte. Sie wollte den Mann anzeigen, jedoch war das Verhalten des Mannes nicht strafbar. Daraufhin startete sie eine Petition, die bis heute über 130.000 Menschen unterschrieben haben. Damit wendete sie sich an die Politik und brachte die Debatte in Gang.

Für uns ist klar, dass diese Gesetzeslücke schnell geschlossen werden muss. Frauen müssen sich im öffentlichen Raum frei bewegen können und sich sicher fühlen können. Deswegen setzen sich Nordrhein-Westfalen und Hamburg bei der Justizministerkonferenz dafür ein digitalen Voyeurismus unter Strafe zu stellen. Unterstützung bekommt dieses Vorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Sie hat angekündigt, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Der Fall von Yanni Gentsch zeigt, dass unser Sexualstrafrecht einer Überarbeitung bedarf. Er zeigt aber auch, dass sich politisches Engagement lohnen kann und sollte daher ein Ansporn für uns alle sein.

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