Ein leistungsfähiger und verlässlicher öffentlicher Personennahverkehr ist eine zentrale Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse, nachhaltige Mobilität und das Gelingen der Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) spielt dabei eine Schlüsselrolle. Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr reagiert das Land auf veränderte Mobilitätsbedürfnisse, neue technische Möglichkeiten und strukturelle Herausforderungen und schafft die Grundlage für einen zukunftsfesten SPNV.
Die heutigen Organisationsstrukturen im SPNV sind historisch gewachsen und durch eine Vielzahl von Akteuren geprägt. Drei SPNV-Aufgabenträgerorganisationen und mehrere Zweckverbände führen zu komplexen Entscheidungswegen, Doppelstrukturen und begrenzter Reaktionsfähigkeit. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an den SPNV deutlich verändert: Digitalisierung, Fachkräftemangel, steigende Qualitätsansprüche der Fahrgäste und die Ziele des Klima- und Umweltschutzes erfordern ein stärker koordiniertes, effizientes und landesweit abgestimmtes Vorgehen. Zudem besteht Anpassungsbedarf bei der Finanzierung des ÖPNV sowie bei der langfristigen Sicherung zentraler Angebote wie des Deutschlandtickets.
Kern des Gesetzentwurfs ist eine umfassende Organisationsreform des SPNV. Durch die Gründung einer landesweiten Anstalt des öffentlichen Rechts und eine klare Aufgabenverteilung auf landesweiter, regionaler und lokaler Ebene werden Entscheidungsprozesse gestrafft, Doppelstrukturen abgebaut und Synergien gehoben. So können Kosten gesenkt, Personalressourcen gebündelt und die Reaktionsfähigkeit des Systems erhöht werden. Ergänzend wird das SPNV-Grundangebot deutlich ausgeweitet, um eine verlässliche Anbindung aller Landesteile sicherzustellen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen urbanen und ländlichen Räumen zu gewährleisten. Verbesserte Finanzierungsregelungen, höhere Pauschalen für den ÖPNV sowie die rechtliche Absicherung des Deutschlandtickets stärken die Handlungsspielräume der Aufgabenträger und schaffen Planungssicherheit. Insgesamt legt das Gesetz damit die Grundlage für einen modernen, effizienten und nachhaltigen Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen.