Die Landesregierung stellt sich kontinuierlich der Herausforderung des Personalmangels an Schulen, auch im Hinblick auf die Schulleitungen und gab dem Schulausschuss einen Überblick über die Bandbreite der getroffenen Maßnahmen. Neben weiteren Themen hat Ministerin Feller den Ausschuss auch über den Verhandlungsstand zwischen Bund und Ländern beim Digitalpakt 2.0 berichtet   

Das Schulministerium bemüht sich aktiv darum Schulleitungen, die dabei sind, die Altersgrenze zu erreichen, im System zu halten und hat zu diesem Zweck bspw. aktiv den Kontakt mit einer Rundmail gesucht. Enthalten waren Hinweise zu Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung. Zusätzlich haben verbeamtete Lehrkräfte die Option in Pension zu gehen und noch mehrere Stunden pro Woche an ihren bisherigen Schulen tätig zu sein, auch im Bereich der Schulleitung. Das Schulministerium hat diese Optionen bewusst attraktiv gestaltet, weil es keine Zuverdienstgrenzen mehr gibt. Zusätzlich achtet das Ministerium sehr darauf, dass eine anstehende Pensionierung einer Schulleitung nicht im Schuljahr, sondern zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende liegt.

Schulministerin Feller gab dem Ausschuss auch noch ein Update zu den Verhandlungen der Länder mit dem Bund beim Digitalpakt 2.0. Zweck des Digitalpakts 2.0 ist der Ausbau der digitalen Ausstattung sowie das Fortführen des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt. Nach der grundsätzlichen Einigung im Dezember 2025 kann der Prozess der Vertragsunterzeichnung zwischen Bund und Ländern beginnen, sobald die Vereinbarungstexte von der Bundesregierung erstellt und an die Länder versendet worden sind. Parallel dazu treibt das Schulministerium bereits die Umsetzung des Digitalpakts in NRW voran. Die Bildungsministerien der Länder haben sich mit dem Bundesbildungsministerium auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab 1.1.2025 geeinigt. Dadurch ist auch eine rückwirkende Förderung möglich, das heißt es können bereits jetzt Geräte wie bspw. Tablets bestellt und gefördert werden.

Einen weiteren Bericht des Schulministeriums gab es zur Zwischenbilanz der Nutzungsreglungen an nordrhein-westfälischen Schulen. Am 25.3.2025 wurde eine Handreichung des Ministeriums veröffentlicht auf deren Basis die Schulen Regelungen erarbeiten sollten. Bewusst wurden keine pauschalen Verbote von Seiten des Ministeriums ausgesprochen, sondern die Schulen sollten die Möglichkeit haben ein individuelles Konzept zu erstellen. Über eine landesweite Online-Umfrage und Schulinterviews wurde mittlerweile Bilanz mit einem klaren Ergebnis gezogen: über 98% aller Schulen in NRW verfügen mittlerweile über eine Handyregelung. Alle weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen im Land haben entsprechende Regelungen eingeführt, an Grundschulen sind es 96%.

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