Im Juni hat der Landtag das neue E-Government-Gesetz verabschiedet. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass wir durch die eingebrachten Änderungsanträge unsere Ziele schneller, effizienter und umfangreicher erreichen können.

Federführend für die CDU-Landtagsfraktion habe ich in den letzten Monaten die Novelle des E-Government-Gesetzes verhandelt. Nun haben wir das Gesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Digitalisierung für alle spürbar und nutzbar zu machen. Die Menschen in unserem Land sollen von den Chancen der Digitalisierungsdynamik profitieren können. Bereits 2018 haben wir gemeinsam mit der Umsetzung vom Onlinezugangsgesetz, dem Serviceportal und Gewerbeportal die eRechnung als Teil der Entfesselungspakete auf den Weg gebracht. Nun legen wir mit der Novelle des E-Government-Gesetzes noch einmal nach und setzen uns als Ziel eine vollständige Digitalisierung der Landesverwaltung schon 2025 statt 2031 umzusetzen – aus einem Schlafwagenplan von Rot-Grün wird ein Schnellzug.

In einer sehr guten und aufschlussreichen Sachverständigenanhörung hörten wir uns zuvor die Meinungen vieler Experten an und ließen diese in unseren Antrag mit einfließen. Teil der Umsetzung soll ein einfacheres Online-Identifizierungsverfahren, zum Beispiel durch den Einsatz der ELSTER ID, sein. Weiter fordern wir Übernahmen der Pandemie-Ausnahmeregelungen zum Schriftformersatz. Hier bietet sich uns die Chance, aus der Krise zu lernen und Erleichterungen der elektronischen Kommunikation langfristig nutzbar zu machen.

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