Mit der am Mittwoch (24. November 2021) in Kraft getretenen aktualisierten Corona-Schutzverordnung reagiert NRW auf die steigenden Infektionszahlen und setzt auf drei zentrale Instrumente: Vorsicht, Impfen und Testen.

In den letzten Wochen hat sich die Situation rund um die Ausbreitung des Corona-Virus erneut zugespitzt. Ab Mittwoch, den 24. November, soll das neue im Bund beschlossene Infektionsschutzgesetz mit der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz, in Bus und Bahn und mit der 2G- bzw. 2G-plus-Regel ab einer bestimmten Hospitalisierungsrate im Freizeitbereich gelten.

Um vor der Lage zu bleiben, kündigte Ministerpräsident Hendrick Wüst bereits am Dienstag, den 16. November, neue Maßnahmen für NRW im Kampf gegen die Corona-Pandemie an. Zu den neuen Maßnahmen zählen:

  • 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) im Freizeitbereich wie beispielsweise in der Gastronomie, in Kinos, auf Weihnachtsmärkten, beim Fußball, bei Großveranstaltungen
  • 2G-plus-Regel (Zugang für Geimpfte und Genesene nur mit einem zusätzlichen aktuellen negativen Corona-Test) in besonders sensiblen Bereichen, wie bei Karnevalssitzungen oder in Diskotheken
  • 3G-Regel (Zugang für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete) bei Messen, Kongressen, Friseurbesuchen und nicht freizeitorientierten Versammlungen in Innenräumen

Neben der Ausweitung der Testkapazitäten, besonders an Schulen, und des Vorantreibens der Impfkampagne für Erst- wie auch Dritt-Impfungen, soll auch mit höhere Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln zu rechnen sein.

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