Das Schulministerium NRW hat die Förderrichtlinie für Gedenkstättenfahrten von Schulen aktualisiert. Ziel ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern während ihrer Schulzeit den Besuch eines ehemaligen Konzentrationslagers, einer NS-Gedenkstätte oder eines Erinnerungsortes zu ermöglichen. Über diese Entwicklung freue ich mich besonders, da ich den Antrag dazu initiiert hatte.
Die wesentlichen Änderungen: Antragsberechtigt sind künftig auch Schulträger – bisher lief das Verfahren über Fördervereine, die nicht an jeder Schule existieren. Größere Gruppen können künftig mit nur einem einzigen Antrag gefördert werden. Das Verfahren wird komplett digitalisiert und über das Portal dnrw.de/projekte/foerderplanweb abgewickelt. Gedenkstättenfahrten werden – sofern die Rahmenvorgaben eingehalten werden – generell vorzeitig bewilligt, sodass Schulen unmittelbar nach Antragstellung Buchungen vornehmen können. Im Haushaltsjahr 2026 stehen dafür mehr als zwei Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt durch 500.000 Euro für Ausbildungsreisen angehender Lehrkräfte zu den rund 30 NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen. Erstmals fallen zudem digitale Gedenkstättenbesuche und Besuche von Kriegsgräberstätten unter die Förderung.
Für mich als Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Bildung ist die Weiterentwicklung dieser Richtlinie ein doppelter Fortschritt: Sie baut Bürokratie ab, die Lehrkräfte und Schulleitungen in den vergangenen Jahren spürbar belastet hat – und sie macht erlebbare Erinnerungsarbeit für deutlich mehr Schülerinnen und Schüler tatsächlich umsetzbar. Gerade in unserer Zeit ist es wichtig, dass junge Menschen Geschichte nicht nur aus Büchern lernen, sondern an den Orten erleben, an denen sie sich tatsächlich zugetragen hat. Erinnerungsorte machen die Folgen von Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus konkret begreifbar – und damit auch die Verantwortung, die daraus für unsere Demokratie heute erwächst.