In der Sitzung des Schulausschusses Anfang September standen insbesondere das Investitionsprogramm Ganztag sowie die Funktionen und Weiterentwicklungen des KI-Assistenten AIS.chat für Schulverwaltungen im Mittelpunkt. Ende September haben wir Experten zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit und Demokratiebildung in einer Anhörung befragt.
Bildungsministerin Feller hob in der Sitzung am 09.09. das Investitionsprogramm Ganztag als wichtigen Impuls für den weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen hervor. Es schafft Planungssicherheit und stellt insgesamt rund 892 Millionen Euro einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen bereit. Die Förderung wird dabei zu 70 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von Ländern und Kommunen getragen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage, wie sich der Verwaltungsaufwand an Schulen mithilfe von KI reduzieren lässt. Viele Schulen nutzen bereits den KI-Assistenten AIS.chat. Er unterstützt unter anderem bei der Kommunikation mit Eltern sowie bei rechtlichen Fragestellungen. Zudem können Übersetzungen erstellt und komplexe Texte verständlich zusammengefasst werden. Besonders erfreulich: Schulen, die mit dem KI-Preis ausgezeichnet wurden, berichteten der Ministerin, dass sie durch den Einsatz von KI-Assistenzen spürbar Zeit gewinnen.
Bei der Anhörung zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz begrüßte Prof. Dr. Ennuschat von der Ruhr-Universität Bochum im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit die geplante gesetzliche Verankerung von Nachteilsausgleich und Notenschutz, weil sie Rechtsklarheit, schulische Inklusion und Chancengleichheit stärkt.
Beim Block zu Ordnungsmaßnahmen wertete der Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Andreas Müller, die schulrechtlichen Änderungen positiv, da sie bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen und Lehrkräften sowie Schulleitungen wirksamere Handlungsmöglichkeiten bei erheblichem Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern geben.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der politischen und demokratischen Bildung in Schulen und der Frage, wie Kinder stärker an schulischen Entscheidungen beteiligt werden können. Jan Schröder von UNICEF Deutschland verwies in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Kinder sollen bei Entscheidungen, die sie betreffen, nicht nur angehört, sondern wirksam und kontinuierlich beteiligt werden. Die geplante Neuregelung des § 74 SchulG NRW greift diesen Anspruch auf und wird positiv bewertet, weil sie die Beteiligung von Grundschülerinnen und Grundschülern erstmals ausdrücklich gesetzlich verankert.