Im Ausschuss für Schule und Bildung besprachen wir, dass die Landesregierung mit dem Bund die rechtlichen und politischen Grundlagen für das Startchancen-Programm gelegt hat. Ebenso u. a. auf der Tagesordnung: Änderungen am Verfahren zur sonderpädagogischen Förderung und eine Anpassung der Ausbildungsordnung an den Berufskollegs um kooperative Fächer zu ermöglichen.

Mit dem gemeinsamen sogenannten Startchancenprogramm von Bund und Ländern werden Schulen in herausfordernder Lage gezielt unterstützt. Dazu erhält NRW 2,3 Milliarden Euro vom Bund in den kommenden zehn Jahren. Die genaue Auswahl der Schulen erfolgt anhand geeigneter und transparenter Kriterien wie der Sozialindexstufen in NRW und wird bereits durch das Ministerium für Schule und Bildung vorbereitet. Im Fokus steht vor allem die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Zuhören und Rechnen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Das ist ein gelungener Verhandlungserfolg unter der Federführung unseres Bundeslandes, der uns von Staatssekretär Dr. Mauer im Ausschuss vorgestellt wurde.

Im Zuge der Planungen des Startchancenprogrammes befasste sich der Ausschuss auch mit den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt 2.0. Zum 16. Mai 2024 läuft der erste Digitalpakt Schule aus, der insbesondere während der Coronapandemie maßgeblich dazu beigetragen hat, die Digitalisierung von Schulen voranzutreiben und digitale Bildungsräume für Schülerinnen und Schüler zu eröffnen. Wie das NRW-Schulministerium berichtete, stellt sich derzeit der Eindruck ein, dass der Bund die Verhandlungen verschleppt. Bliebe der Digitalpakt 2.0 aus, könnten erhebliche Schritte zur Digitalisierung der Schulen nicht erfolgen. Sollte es zu einem Scheitern der Verhandlungen kommen, wäre das keine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler.

In NRW wird der Bedarf für eine sonderpädagogische Förderung bei Kindern mit dem sogenannten AO-SF-Verfahren ermittelt. Das Verfahren ist geregelt in der Ausbildungs-Ordnung über die sonderpädagogische Förderung (kurz: AO-SF). Um mit dem AO-SF-Verfahren die Bedarfe schneller und zielgerichteter zu erfassen, werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse benötigt. Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat das Ministerium für Schule und Bildung den Auftrag zur Erstellung ein Gutachten zur Bewertung des AO-SF-Verfahrens vergeben. Das Gutachten liegt mittlerweile in einer Vorabversion vor und uns wurden erste Ergebnisse sowie Handlungsempfehlungen vorgestellt. Die Handlungsempfehlungen des Gutachterkonsortiums bieten eine fundierte Grundlage, um konkrete Schlussfolgerungen für Änderungen zu entwickeln.

Im Ausschuss haben wir zudem den Antrag „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) von CDU und Grünen verabschiedet. Hierbei handelt es sich um das Ziel, das Bewusstsein für eine sozial gerechte, wirtschaftlich erfolgreiche, ökologisch verträgliche, kulturell vielfältige und demokratische gesellschaftliche Gestaltung der Welt sowie des eigenen direkten Umfeldes zu stärken. Auch außerschulische Lernorte und zivilgesellschaftliche Institutionen tragen durch Kooperation mit Schulen maßgeblich zur Umsetzung bei und sollen weiter eingebunden werden. BNE ist kein eigenes Fach, sondern als fächer- und jahrgangsübergreifende Querschnittsaufgabe anzusehen. Im nächsten Schritt bearbeitet die Landesregierung die eingereichten Prüfaufträge, bspw. wie BNE in den Schulen am besten implementiert werden kann.

Außerdem stand die Anpassung der Ausbildungsordnung für Berufskollegs auf der Tagesordnung. Die wichtigste Neuerung ist, dass Distanzunterricht als potenzielle Unterrichtsform verankert wurde, sodass Berufskollegs kooperieren können, um notwendige Schülerzahlen für die Unterrichtsfächer zu erreichen.

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