Am Freitag, den 7. Juni 2024, habe ich mich mit der Ratsfraktion der CDU Köln in Heimerzheim zu einem Austausch über zentrale landespolitische Themen getroffen: Altschuldenlösung für die Kommunen, das Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung und die Konjunkturentwicklung standen im Mittelpunkt des Gesprächs.
Die Kölner CDU-Ratsfraktion hat sich zur Klausurtagung getroffen. Im Zentrum des Gesprächs mit mir stand die aktuelle Haushaltslage und die Haushaltspolitik der Koalition aus CDU und Grünen. Die Landesregierung plant für 2024 einen Nachtragshaushalt, um neue Kredite aufzunehmen. Innerhalb der Schuldenbremse soll NRW die sogenannte „Konjunkturkomponente“ nutzen, die es ermöglicht, im Falle einer Wirtschaftskrise begrenzt Kredite aufzunehmen. Diese Regelung soll auch für den Haushalt 2025 angewendet werden.
Hintergrund dieser Entscheidung sind die schwache Konjunktur, sinkende Steuereinnahmen und die Belastungen durch Krieg, Migration und den notwendigen ökologischen Umbau. Eine aktuelle Steuerschätzung ergab, dass das Land von 2024 bis 2028 insgesamt 4,9 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen haben wird als noch vor einem halben Jahr prognostiziert. Für das laufende Haushaltsjahr 2024 wird mit Steuermindereinnahmen von rund 1,2 Mrd. Euro gerechnet. Diese 1,2 Mrd. Euro müssten also im Haushaltsvollzug zusätzlich zu den bereits bei der Aufstellung eingesparten 4 Mrd. Euro gekürzt werden. Zusätzliche Einsparungen in dieser Größenordnung wären aber nicht ohne harte Einschnitte bei Investitionen, Sparen im sozialen Bereich oder Kürzungen bei der Inneren Sicherheit zu erbringen.
Die Kreditaufnahme im Rahmen der Konjunkturkomponente ist gerade nicht mit einer strukturellen Verschuldung oder mit einem Sondervermögen mit langen Tilgungszeiträumen zur Bewältigung einer Ausnahmesituation zu vergleichen. Die Konjunkturkomponente ist ein atmendes Element der Schuldenbremse: Sie ermöglicht eine Kreditaufnahme in Zeiten konjunktureller Schwäche, zwingt jedoch unmittelbar zur Tilgung, sobald die konjunkturelle Entwicklung dies zulässt. Durch die zeitnahe Tilgung ist eine langfristige Belastung nachfolgender Generationen ausgeschlossen.
Ein weiteres wichtiges Thema des Abends war die geplante Altschuldenlösung für die Kommunen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen ab dem Jahr 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur nachhaltigen Beseitigung kommunaler Altschulden zur Verfügung stellen. Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag dazu, dass Kommunen neue Spielräume gewinnen. Über die kommenden 30 Jahre sollen so insgesamt 7,5 Milliarden Euro an die Kommunen fließen. Der Bund hat zugesagt, sich an einer umfassenden Entschuldung der Kommunen zu beteiligen. Es werden derzeit Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium geführt, um diese Zusage umzusetzen.
Abschließend ging es um das Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung und der Personalfrage an den Schulen. Seit der Vorstellung des Konzepts im Dezember 2022 konnte die Zahl der unbesetzten Lehrerstellen von rund 8000 auf rund 6000 gesenkt werden. Insgesamt sind 7.100 Personen mehr im Schuldienst tätig, darunter über 1.500 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die die Lehrkräfte im Unterrichtsalltag unterstützen. Die Maßnahmen zeigen Wirkung und tragen maßgeblich zur Unterstützung unserer Schulen bei, um den gestiegenen Schülerzahlen und den Anforderungen der Inklusion gerecht zu werden.