In der ersten Sitzung nach der Sommerpause standen im Ausschuss für Schule und Bildung unter anderem ein Austausch zur Umsetzung und Finanzierung des Startchancenprogramms und mehrere Berichte der Landesregierung auf der Tagesordnung.

Das Startchancenprogramm schreitet weiter in großen Schritten voran. Darüber haben sich die Fraktionen im Ausschuss ausgetauscht und wurden seitens des Schulministeriums über die anstehende Veröffentlichung der Förderrichtlinie informiert. Diese wurde zwischenzeitlich bekanntgegeben, sodass die Schulen nun Planungssicherheit haben. Sie ist die Basis dafür, dass an den im Schuljahr 2024/2025 teilnehmenden 400 Schulen Investitionen in eine lernförderliche, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität gefördert werden können. Zudem gab die Landesregierung die Programm-Säule II betreffenden Chancenbudgets in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro frei. Dieses Geld ermöglicht den Schulen Verbesserungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Zugleich mit der Richtlinie veröffentlichte das Schulministerium auf seiner Website, dem Bildungsportal, auch eine Übersicht, aus der hervorgeht, mit wie viel Geld die 91 Träger der 400 Startchancen-Schulen der ersten Gruppe für ihre Planungen nun rechnen können. Über die Programmlaufzeit von zehn Jahren belaufen sich die Fördermittel für diese Schulen auf initial 395 Millionen Euro. Die freigegebenen zehn Millionen Euro der Programm-Säule II werden den Schulen als fachbezogene Pauschale über die Schulträger zur Verfügung gestellt. Eine Liste mit den Summen, welche den einzelnen Schulen zustehen, findet sich ebenfalls im Bildungsportal. Die weiteren rund 520 Schulen, die für eine Teilnahme am Startchancen-Programm ab dem kommenden Schuljahr infrage kommen, sollen im vierten Quartal 2024 eine entsprechende Einladung erhalten.

Ein weiteres Thema war der aktuelle Stand der Oberstufen-Reform an Gymnasien nach den verbindlichen Vorgaben der Kulturministerkonferenz, wozu uns das Schulministerium umfänglich unterrichtete. Nach Dialogveranstaltungen mit Verbänden, Hauptpersonalräten, der Schulaufsicht und den schulpolitischen Sprechern wurde ein Eckpunktepapier erarbeitet, um alle relevanten Akteure frühzeitig zu beteiligen und mit ihnen gemeinsam den Sachverhalt gründlich zu erörtern. Die Eckpunkte dienen als Grundlage für die Erarbeitung der curricularen Vorgaben. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2026/2027 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten, sollen ihr Abitur 2029 erstmals unter den neuen Bedingungen ablegen.

Mit einem weiteren Bericht informierte das Schulministerium den Ausschuss über die ermutigenden Ergebnisse der Bemühungen zur Stärkung der Basiskompetenzen in den vergangenen zwei Jahren. Dazu zählt: Lesen, Schreiben, Rechnen, Zuhören sowie die emotionale und soziale Entwicklung. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen, dass die neu eingeführte verbindliche Lesezeit von 3 mal 20 Minuten und die dazugehörigen digitalen Unterstützungsangebote wie der digitale Leseraum Online, kurz LeOn, sehr gut angenommen werden.

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