In der November-Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung hat uns die Ministerin über den weiteren Personalaufwuchs bei den Schulpsychologischen Beratungsstellen informiert. Durch den Nachtragshaushalt fließen weitere 1,46 Mio. Euro in den Schulbereich.

Jeder fünfte Euro des Landeshaushalts fließt in den Schulbereich. Nach dem Terrorakt von Solingen wurde deutlich, dass auch in den Schulen der weitere Ausbau von Maßnahmen der Extremismusprävention angezeigt ist. Im Zuge dessen hat das Schulministerium eine Ergänzungsvorlage zum Landesetat 2025 von 1,46 Millionen Euro eingebracht, die uns Ministerin Feller im Ausschuss erläuterte. Damit werden zum kommenden Schuljahr landesweit 54 weitere Planstellen für Fachkräfte der systemischen Extremismusprävention geschaffen. Das entspricht einer Verdopplung dieser Stellen, von denen 2019 bereits 54 bei den Schulpsychologischen Beratungsstellen in den Schulamtsbezirken eingerichtet wurden. Dieser Stellenaufwuchs ist Teil des umfassenden und vernetzten Maßnahmenpakets im Bereich Sicherheit, Migration und Prävention der Landesregierung nach dem Terroranschlag vom vergangenen August.

Die Ministerin brachte uns auch mit den aktuellen Zahlen zum Startchancenprogramm auf den neuesten Stand. Das gemeinsame Programm von Bund und Ländern ist in NRW erfolgreich angelaufen. In der ersten Kohorte sind die 400 von der Landesregierung eingeladenen Schulen gestartet.

Nun werden in Kürze weitere rund 520 Schulen in die zweite Kohorte des Programms zum Schuljahr 2025/2026 eingeladen. Die Auswahl erfolgt landesweit anhand erhobener Sozialindizes. Hier zahlt sich insbesondere aus, dass die Landesregierung bereits 2020 den Schulsozialindex für NRW erhoben hat und ihn 2023 von der Ruhr-Universität Bochum evaluieren und aktualisieren ließ.

Wie schon bei der ersten Gruppe von Startchancenschulen werden parallel zu den Schulen auch die Schulträger informiert und so in die Entscheidung über die Teilnahme am Programm eingebunden. Aus Sicht des Ministeriums ist diese Transparenz eine wichtige Gelingensbedingung für den Erfolg des Programms in beiden Kohorten. Vor diesem Hintergrund wurden bereits seit Frühjahr 2024 auch fünf flankierende Schulträgerkonferenzen mit dem Ziel des regelmäßigen Austauschs von Schulträgern und Ministerium durchgeführt. Für das erste Quartal 2025 ist die sechste Schulträgerkonferenz geplant.

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