Junge Union setzt sich mit Forderung durch
Endlich hat sich die große Koalition dazu durchgerungen, die Störerhaftung abzuschaffen - dem freien WLAN-Zugang steht also nichts mehr im Wege. In den letzten Jahren haben wir uns als Junge Union und ich mich persönlich immer wieder für die Abschaffung eingesetzt.
Was das nun konkret bedeutet, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf ihrer Homepage beschrieben:
Weg frei für offene WLAN-Netze, Koalition will Störerhaftung abschaffen
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen zum Telemediengesetz geeinigt. Das betrifft auch den Streit um die Störerhaftung.
Hürden wie Vorschaltseiten, Verschlüsselung oder die Belehrung der Nutzer über Rechtsverletzungen sollen abgeschafft werden. Zukünftig werden Anbieter, die Dritten einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, die gleichen Bedingungen unterliegen, wie sie jetzt schon Internetzugangsanbieter besitzen. „Deutschland geht damit auf dem Weg der Digitalisierung einen wichtigen Schritt voran“, sagt Thomas Jarzombek, digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. „Für viele Unternehmen in Deutschland sind offene Funknetze eine unverzichtbare Möglichkeit, Kunden zu gewinnen und zu binden - dieses Angebot wird in Zukunft ohne technische Hürden oder rechtliche Unsicherheiten möglich sein.“
Über Rechtssicherheit für alle Anbieter von WLAN-Hotspots freut sich auch der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer: „Wir folgen damit nicht nur den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, der die Störerhaftung für gewerbliche und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots als nicht vereinbar mit der E-Commerce-Richtlinie qualifiziert hat. Vielmehr erstrecken wir die Haftungsfreistellung auch auf alle privaten Anbieter, weil wir davon überzeugt sind, dass dies der richtige Weg ist.“
Haftungsregime überarbeiten
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zur Haftung von Host-Providern sollen aufgehoben werden. Stattdessen gibt es einen Entschließungsantrag. Darin fordert die Union die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Haftungsregimes für Plattform-Betreiber einzusetzen. „Dies ist nicht nur mit Blick auf die aktuellen Konsultationsprozesse der Europäischen Kommission zur Haftung von Plattformen und Intermediären sinnvoll, sondern auch vor dem Hintergrund einer einheitlichen europäischen Regelung“, so Pfeiffer.
Effektiv gegen „schwarze Schafe“
„Wir wollen auch zügig rechtssichere Regelungen für schnelle und effektive Verfahren zur Rechtsdurchsetzung im Internet etablieren. Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten basieren, sollen legal keine Werbeeinnahmen generieren dürfen“, ergänzt Axel Knoerig, zuständiger Berichterstatter. Im Dialog zwischen Bundesregierung und den beteiligten Akteuren sollen Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Finanzströme von Plattformen, die gewerbsmäßig Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ausgetrocknet werden. Knoerig: „Solchen Plattformen wollen wir den Geldhahn zudrehen.“
Missbrauch erfassen
An die Bundesregierung geht aber auch die Forderung, gezielt zu erfassen, in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte und der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs im Internet verletzt wurden. „Zeigt sich bei Plattformen oder geschädigten Personen und Unternehmen ein Regelungsbedarf“, verspricht Knoerig, „werden wir diesen noch in dieser Legislaturperiode beheben“.
Für Rechtsdurchsetzung sorgen
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt mit diesen Änderungen nicht nur zur weiteren Verbreitung von WLAN-Hotspots bei. Sie leistet darüber hinaus auch einen entscheidenden Beitrag für digitale Teilhabe, für eine flächendeckende Breitbandversorgung und für die Einhaltung selbstverständlicher Umgangsformen auch im Internet. Unserer Auffassung nach gelten unsere Gesetze nicht nur in der analogen Welt, sondern auch und gerade im Internet. Wirtschaftspolitiker Pfeiffer: „Es ist unsere Aufgabe, für eine angemessene Rechtsdurchsetzung zu sorgen.“
Aus für Abmahnwellen
Die Bundesregierung hatte dem Deutschen Bundestag im Herbst letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf hielt an der sogenannten Störerhaftung fest. Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für Vergehen seiner Nutzer unter Umständen in die Haftung genommen werden kann, wenn über den WLAN-Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Sie war in der Vergangengheit immer wieder der Auslöser für zahlreiche Abmahnwellen.