Braun mit zwei Reden im Plenum

Die EU-Datenschutzverordnung wird in Landesrecht übergeführt und die Datenschutzvorgaben für NRW-Lehrer diskutiert.

Im Rahmen der aktuellen Plenarwoche standen gleich mehrere Tagesordnungspunkte auf der Agenda, die den Datenschutz im Fokus hatten. Zu zwei der Themen sprach auch ich.

Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai tritt eine neue Datenschutzrichtlinie in Kraft, die schon im Jahr 2016 von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Zwar trifft nicht alles, was Brüssel beschlossen hat, auf Zustimmung. Dennoch sind die Staaten - und in Deutschland auch die Länder - aufgerufen, diese Richtlinie umzusetzen. Das Anpassungs- und Umsetzungsgesetz des Landes betrifft dabei ausschließlich die Verwaltung und Behörden. Wir sind dem nun nachgekommen.

Datenschutz ist keineswegs trivial. Der Gesetzentwurf der Landesregierung hatte bereits einen guten Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen und den Herausforderungen der Digitalisierung geschaffen. Gleichwohl hat der Prozess der vergangenen Monaten mit der Anhörung von Sachverständigen gezeigt, dass es sinnvoll ist Anregungen aus der Anhörung und weiteren Stellungnahmen aufzugreifen, die wir über Änderungsanträge noch in das Gesetz haben einfließen lassen. Diese habe ich in meiner Rede vorgestellt. Was uns ungemein wichtig war und ist, ist der Grundsatz: Nicht „draufsatteln“, sondern die Handlungsspielräume, die die Verordnung den Ländern noch übrig ließ, zu nutzen, um möglichst einfache und handhabbare Regelungen zu schaffen und Innovation nicht zu behindern.

Wo wir keinen Handlungsspielraum haben, um Dinge besser und einfacher zu machen, wie im Fall des Ehrenamts und kleiner Unternehmen, da machen wir uns stark für Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene. Auch dies habe ich vorgestellt und das Plenum beschlossen. So weit wie möglich werden wir die ehrenamtlich Tätigen und die Unternehmen als Land bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen.

Digitale Ausstattung von Lehrkräften

Um den Datenschutz bei der Nutzung von digitalen Endgeräten in Schulen ging es in meiner zweiten Rede, die sich auf einen Antrag der SPD bezog. Auch Lehrer verarbeiten Daten ihrer Schüler, oft auf ihren privaten Geräten.

Eine Dienstanweisung des Ministeriums für Schule und Bildung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule hatte für Unruhe in der Schullandschaft gesorgt. Unlängst sind allerdings weitere Gespräche des Ministeriums mit diversen Schulverbänden geführt und klarstellende Schulmails versendet worden, um offene Fragen aufzuklären und mögliche Missverständnisse auszuräumen.

In meiner Rede ging ich auf die konkreten Anweisungen ein und kritisierte die Vermengung der Fragen von Datenschutzvorgaben und einer digitalen Ausstattung von Lehrkräften.

Das sind alles keine Anforderungen für die man IT-Spezialist sein muss und vor allem sind es Anforderungen, die der Großteil der Privatpersonen schon heute erfüllt. Wer es nicht tut, dem würde ich es jederzeit empfehlen. Falls also gerade jemand im Saal gemerkt hat: Das mache ich ja gar nicht – rate ich, selbst dieses 1x1 der Datensicherheit anzuwenden.

Natürlich müssen wir uns Gedanken machen, welche Endgeräte wir in den Klassenzimmern, den Schülern und Lehrern zur Verfügung stellen. Genauso wie wir klären müssen, was im Verantwortungsbereich der Schulträger und was im Bereich des Landes liegt. In diesem Prozess befinden wir uns. Es wird bereits sehr genau diskutiert, auch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, welche Geräte welchen Zwecken dienlich sind und wie Kompatibilität gewährleistet werden kann. Uns ist dabei wichtig, keine Schnellschüsse zu machen, sondern die genauen Zuständigkeiten und Anforderungen zu klären.

 

 

 

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