Florian Braun zum heute vom Wirtschaftsministerium vorgestellten Gründerstipendium in Nordrhein-Westfalen:
Heute hat Wirtschaftsminister Dr. Andreas Pinkwart das am 01. Juli startende Gründerstipendium.NRW vorgestellt. Dazu erklärt der digitalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Florian Braun:
„Wir freuen uns sehr darüber, dass wir als NRW-Koalition ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen konnten. Mit dem Gründerstipendium bekommen 1.000 Gründerinnen und Gründer bis zu zwölf Monaten 1.000 Euro monatlich zur Verfügung, um so ihre innovativen Ideen ohne finanzielle Belastung weiterentwickeln zu können. Somit ist ein wichtiger Hinderungsgrund von Neugründungen und Start-Ups aus dem Weg geräumt. Über das dezentrale Vergabeverfahren über 53 bereits akkreditierte Gründernetzwerke in ganz Nordrhein-Westfalen ist eine unbürokratische und schnelle Stipendien-Vergabe sowie eine regionale Verortung der Gründerinnen und Gründer garantiert. Bewerben kann sich jeder, vom Studenten bis zum Arbeitnehmer. Nun sind die Unternehmer von morgen und Visionäre gefragt, sich ein Herz zu fassen und ihre Ideen auf den Markt zu bringen. Wir wünschen uns möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit innovativen Unternehmenskonzepten, damit unser Land einen großen Schritt in Richtung Gründerland Nummer Eins machen kann.“
Hintergrund:
Um ein Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber, egal ob alleine oder im höchstens drei-köpfigen Team, eine Fach-Jury aus dem jeweiligen Gründernetzwerk von ihrem Konzept überzeugen. Entscheidend sind der „Gründercharakter“ der Bewerberinnen und Bewerber sowie die innovative Geschäftsidee. Diese muss ein, im Vergleich zum Stand der Technik, verbessertes Produkt oder Verfahren, eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale enthalten. Weitere Voraussetzungen, um sich um ein Stipendium bewerben zu können, sind: Man muss volljährig sein, den Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und die Gründung darf noch nicht erfolgt sein bzw. sollte weniger als ein Jahr zurückliegen.