Mit dem Sicherheitspaket I hat die NRW-Koalition das nordrhein-westfälische Polizeigesetz reformiert. Mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD wurde es in dieser Woche im Plenum verabschiedet. Die wichtigsten Eckpunkte gibt es hier auf einen Blick.

Das Thema Innere Sicherheit war eines der zentralen Wahlkampfthemen. Das neue Polizeigesetz ist das Ergebnis einer einjährigen parlamentarischen Beratung im Landtag und bringt uns dem Ziel, NRW wieder sicherer zu machen, ein Stück näher.

Das neue Gesetz gibt der Polizei viele neue Eingriffsinstrumente an die Hand, um Kriminalität und Terrorismus in Nordrhein-Westfalen effektiv zu bekämpfen. Ab sofort hat die Polizei die Befugnis, Personen mittels „Strategischer Fahndung“ zu kontrollieren. Gab es beispielsweise eine Einbruchsserie in einer bestimmten Gegend, darf die Polizei Menschen dort nach ihrem Ausweis fragen, oder sie bitten, ihre Tasche oder den Kofferraum ihres Autos zu öffnen.

Um Kriminalitätsschwerpunkte in Innenstädten besser überwachen zu können, ist auch die Videobeobachtung Teil des neuen Sicherheitspakets geworden. Das bedeutet jedoch keine massenhafte Installation von Kameras. Die übertragenen Bilder müssen immer live von einem Polizeibeamten begutachtet werden, damit ein direktes Eingreifen möglich ist.

Mit der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wird es möglich sein, laufende Telefongespräche und Textnachrichten zu überwachen – auch, wenn diese verschlüsselt sind, so wie bei Messenger-Diensten wie WhatsApp. Wenn von unmittelbaren Gefahren für das Leib und Leben anderer Menschen ausgegangen werden muss, dann kommt dieses Verfahren zum Einsatz.. Das Bundesverfassungsgericht hat die TKÜ für grundgesetzkonform erklärt, zum Einsatz kommt das Instrument aber nur unter einem strikten Richtervorbehalt.

Damit die Polizei mehr Zeit hat, um zum Beispiel bei akutem Terrorverdacht Beweise zu sichern, hat die Landesregierung die Gewahrsamszeiten verlängert. Je nach Schwere des Vorwurfs variiert die Länge. Terroristische Gefährder durften bisher höchstens bis zum Ende des auf die Festnahme folgenden Tages festgehalten werden, ab jetzt 14 Tage mit möglichen 14 Tagen Verlängerung. Ähnliche Regelungen gelten für Pädophile, gewalttätige Partner, Hooligans und Identitätsverweigerer.

Der Unterbindungsgewahrsam steht selbstverständlich ebenfalls unter striktem Vorbehalt eines Richters. Die Polizei kann potentielle Straftäter also nach wie vor nicht „einfach so“ wegsperren. Viele der genannten Maßnahmen gehören in anderen Bundesländern schon lange zum Standard-Repertoire der Polizei. Dass wir diese Instrumente nun auch in NRW haben, erleichtert die Arbeit der Polizeibeamten und macht unser Bundesland sicherer.

Mehr Infos zum Sicherheitspaket I finden Sie auf: www.sicherheitspaketeins.nrw

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutz Ok