Wie im Koalitionsvertrag versprochen, hat die NRW-Koalition im Dezember verpflichtende verdachtsunabhängige Dichtheitsprüfungen für private Abwasserleitungen abgeschafft.
Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und in begründeten Verdachtsverfällen geben. Dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag haben wir nun eingelöst – rechtzeitig vor Ablauf der Frist Ende 2020 für Anschlüsse, die nach 1965 gebaut worden sind. In Zukunft soll die Prüfung nicht durch einen Generalverdacht angeordnet werden. Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten werden künftig nur noch anhand von objektiven, tatsächlichen und vor allem nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet. Keine Frage ist jedoch, dass ein defekter Kanal auch wieder instand gesetzt werden muss.
Eine Verschlechterung des Umweltschutzes ist durch die neue Regelung nicht zu erwarten, denn ein von der damaligen Landesregierung beauftragtes Gutachten konnte nicht belegen, dass aus undichten Hausanschlüssen älterer Siedlungen Verunreinigungen des Grundwassers resultieren.
Damit wird die Regelung nach festen und nicht zielführenden Fristen überarbeitet sowie unnötige Belastungen für Grundstückseigentümer spürbar verhindert. Gleichzeitig bringen wir so die Interessen des Grundwasserschutzes als auch die der Hauseigentümer in Einklang.