Im März hat der Landtag über eine Änderung des E-Government-Gesetzes debattiert. Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, den wir in der ersten Lesung beraten haben. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass wir damit wie versprochen den Digitalisierungsprozess der Landesverwaltung um 100 % beschleunigen.
Die komplette Digitalisierung der Landesverwaltung soll bereits 2025 statt 2031, wie von der Vorgängerregierung geplant, abgeschlossen sein. Die Umsetzung ist bereits in vollem Gange. Mit dem vorliegenden Gesetz zeigen wir, dass wir uns an die vereinbarte Zielsetzung im Koalitionsvertrag halten, indem wir Ausnahmen des Anwendungsbereichs des E-Government Gesetzes reduzieren.
Auch Schulen und Landesbörden sind Teil der Erweiterungen. Zusätzlich werden fehlende Regelungen zu offenen Daten ergänzt, wodurch wir einen freien Zugang, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln schaffen.
In meiner Rede habe ich betont, dass wir durch dieses Vorhaben Vorreiter in Deutschland sind. Durch die Bereitstellung von Investitionsmitteln in Höhe von 1 Milliarde Euro wird verdeutlicht, dass hierbei nicht gekleckert, sondern geklotzt wird. Dadurch werden frühzeitigere Effizienzgewinne und Einsparungen möglich. Das ist nachhaltige und kluge Politik.
Schließlich wird somit erst möglich, die Verwaltung nicht nur intern besser und effizienter zu gestalten, sondern auch für die Bürger und Bürgerinnen sowie für Unternehmen einen attraktiveren Service anzubieten und gleichzeitig Bürokratie abzubauen.