09.04.2020: Auch in der aktuellen Ferienzeit bleibt die Diskussion um die Wiederaufnahme des Schulunterrichts eines der zentralen Themen bei den Planungen der Rückkehr in einen geregelten Alltag. Aktuell beraten die Bundesländer über das weitere vorgehen – Ergebnisse folgen am 15. April
Zum jetzigen Zeitpunkt plant das Schulministerium mit einem Schulbeginn nach den Osterferien am 20. April. Die Beratungen darüber, ob sie auch über die Osterferien geschlossen bleiben müssen beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen sie wieder (teil-)geöffnet werden und insbesondere Abschlussprüfungen stattfinden können, werden am 15. April mit allen Ministerpräsidenten und Bildungsministern bundeslandübergreifend gemeinsam geführt. Dabei wird anhand der dann vorhandenen Faktenlage zur Virenverbreitung entschieden.
Für die Abiturprüfungen ist derzeit der Zeitraum vom 12. bis zum 25. Mai vorgesehen. Bei einer Differenz von 4 Punkten oder mehr, sollen keine Abweichungsprüfungen absolviert werden müssen. Die Korrekturfrist endet am 27.06.2020 und wird somit reduziert, weshalb korrekturintensive Fächer zu Beginn des Prüfungszeitraumes geschrieben werden sollen.
Wenn die Schule nach den Osterferien nicht oder nur in Teilen beginnen kann, müssen neue Regelungen festgelegt werden. Bereits jetzt hat das Schulministerium für mögliche Fälle vorgesorgt und Notfallpläne festgelegt. Wichtig ist: Es handelt sich lediglich um Notfallpläne. Wenn irgendwie möglich, sollen sie nicht zum Tragen kommen. Zur Diskussion steht, dass beispielsweise die Gesamtnote ohne die Prüfungen ermittelt wird. In jedem Fall steht fest: die Abiturzeugnisse werden bundesweit anerkannt. Zudem werden die Prüfungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes ablaufen, um die Gesundheit der Prüflinge als auch die der Lehrkräfte zu sichern.
Am 15. April erhalten wir also Gewissheit für Schüler und Lehrer.