Seit dieser Woche gilt in ganz Deutschland in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Maskenpflicht.

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 27. April die Maskenpflicht in Geschäften sowie im öffentlichen Personennahverkehr.

Das Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung, einer Alltagsmaske oder – wie wir Kölner sagen könnten – „Schnüssjardinchen“ ist eine Antwort auf die aktuelle epidemische Lage, die gleichzeitig schützen und auch einen umsichtigen Weg zurück in eine Normalität signalisieren soll.

Tragen Sie diese Maske auch als Zeichen des Respekts, um Ihre Mitmenschen zu schützen. Dabei ganz wichtig! Eine Maske ersetzt nicht das Einhalten von Mindestabständen. Auch die bekannte Hygieneregeln müssen weiterhin beibehalten werden. Achten Sie darauf, sich beim Tragen nicht ins Gesicht zu fassen und reinigen Sie Ihre Maske regelmäßig.

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