Nach fünf Wochen des Lernens und der Prüfungsvorbereitung von zu Hause wurde am 23. April der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen mit Einschränkungen wieder aufgenommen. Ziel ist es, dass bis zu den Sommerferien alle Schülerinnen und Schüler, zumindest tage- oder wochenweise, wieder Präsenzunterricht genießen können.
Für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Abschlussprüfungen, weiterführender allgemeinbildenden Schulen mit bevorstehenden Prüfungen zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses, für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit Abschlussklassen, sowie für Abiturienten begann am 23. April erneut der Präsenzunterricht. Damit konnte für circa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden, um sich bestmöglich auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Das Leitmotiv unserer politischen Entscheidungen: Größtmögliche Bildungsgerechtigkeit für die Schüler in unserem Land.
Das gewährleisten wir durch die Ermöglichung von Prüfungen – ohne dabei auf Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen zu verzichten. Wir gewährleisten Bildungsgerechtigkeit durch ein abgestimmtes Vorgehen mit allen Bundesländern. Außerdem gewährleisten wir Bildungsgerechtigkeit durch eine Verlängerung der Prüfungsvorbereitungszeit (die Abiprüfungen fangen drei Wochen später als normalerweise geplant an) und durch eine schrittweise Erweiterung des Präsenzunterrichts für alle Schulklassen.
Um sowohl den Schülerinnen und Schülern, als auch den Lehrkräften einen einwandfreien Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wurden die Schulen bereits am 20. April für Lehrkräfte geöffnet, damit den Schulträgern die nötige Zeit für die Vorbereitung von Hygienemaßnahmen eingeräumt werden konnte.
Zum Schutze der Gesundheit besonders der Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören, kommen derzeit nur circa 70 Prozent der Lehrer im Präsenzunterricht zum Einsatz. Durch Einhalten der strengen Hygienevorschriften und maximalen Sicherheitsvorkehrungen im Schulunterricht in verkleinerten Gruppen, der Prüfungsvorbereitung und den Prüfungen selbst wird die Ansteckungsgefahr von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Prüflingen auf ein Minium gesenkt.
Ab dem 7. Mai sollen Viertklässler und Schüler, deren Abschlussarbeiten im nächsten Jahr anstehen, wieder am Schulunterricht teilnehmen. Durch die Kultusministerkonferenz wurde den Ländern eine Öffnung der Schulen bereits zum 4. Mai freigestellt. Nordrhein-Westfalen entschied sich auch hier allerdings unter anderem in Hinblick auf Vorbereitungen der Hygienestandards den Unterrichtsbeginn auf den 7. Mai festzulegen. Schülerinnen und Schüler, für die aufgrund einer Vorerkrankung der Schulbesuch ein Gesundheitsrisiko darstellt, bekommen auch weiterhin die Möglichkeit von zu Hause aus zu lernen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen schließlich in einem tageweise „rollierenden“ System die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen wieder Unterricht erhalten. Die konkrete Ausgestaltung und der genaue Zeitpunkt werden in der nächsten MPK am 6. Mai besprochen.