Bereits am 16. April beschlossen Ministerpräsidentenkonferenz und Bundeskanzlerin vorsichtige Lockerung der Einschränkungen. Am 30. April sollen weitere folgen. Hier finden Sie eine Beschreibung der beschlossenen Maßnahmen sowie einen Ausblick.

30. April 2020 – Die Beschlüsse von Mitte April sahen vor, dass seit dem 20. April 2020 Geschäfte wieder mit Verkaufsflächen bis zu 800 Quadratmetern öffnen dürfen. Darüber hinaus dürfen Möbelhäuser, Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche ebenfalls wieder öffnen. Alle diese Öffnungen stehen jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen. Die Läden sind auch dazu verpflichtet, die Bildung von Warteschlangen am Eingang zu verhindern.

Großveranstaltungen bleiben im ganzen Bundesgebiet bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Details hierzu werden derzeit noch erarbeitet. Die Landesregierung NRW hat sich gemeinsam mit Vertretern der Glaubensgemeinschaften auf eine Rückkehr zu religiösen Treffen ab Mai unter strengen Corona-Schutzmaßnahmen geeinigt.

Weiterhin sollen sich laut der Einigung der Ministerpräsidenten Friseurbetriebe unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzstandards ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. Hierbei bleiben beispielsweise gesichtsnahe Dienstleistungen wie Rasieren weiterhin untersagt. Außerdem müssen die Salons die Kontaktdaten ihrer Kunden dokumentieren und Personal sowie Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Umsetzung kann als Blaupause für eine zukünftige Wiedereröffnung weiterer körpernaher Dienste wie Kosmetikstudios sein. 

Gleichzeitig ist eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs aktuell in der Diskussion. Über eine konkrete Ausgestaltung wird im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Mai diskutiert. Außerdem wird eine Entscheidung über den Spielbetrieb der Fußballbundesliga erwartet.

Nach den Beschlüssen vom 30. April können Spielplätze unter Auflagen wieder geöffnet werden. Zusätzlich dürfen auch Kultureinrichtungen wie Museen, Gedenkstätten und botanische Gärten – unter Beachtung von Hygienemaßnahmen, Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Menschenansammlungen – in Zukunft wieder Besucher empfangen. Gleichzeitig wurden die jeweiligen Fachminister der Länder beauftragt, bis zum 6. Mai Vorschläge für Rahmenbedingungen zur Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten sowie weitere Kultureinrichtungen vorzubereiten.

Bereits beschlossen sind auch Hilfen für Familien mit Kindern sowie Studenten. So verzichtet das Land NRW und die Kommunen wie bereits im April nun auch im Mai auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Kindertages- sowie Ganztagsbetreuung. Für Studenten, die aufgrund der aktuellen Lage in finanzielle Notlagen geraten sind, sollen laut einer Einigung in der Großen Koalition auf Bundesebene zinslose Darlehen von maximal 650 Euro im Monat angeboten werden. Zusätzlich will der Bund 100 Millionen Euro in die Notfonds der Studierendenwerke einzahlen.

Ein drängendes Thema, an dem insbesondere in NRW mit Hochdruck gearbeitet wird, sind Maßnahmen zur Ermöglichung von Sozialkontakten in Alten- und Pflegeheimen. Zwar sind die Sicherheits- und Hygienevorschriften an diesen Orten besonders essentiell, aber vor dem Hintergrund der potentiell lange andauernden Krise, müssen zeitnahe Lösungen erarbeitet werden, damit die Folgen einer sozialen Isolation nicht Krankheiten oder Gesundheitsschäden hervorrufen.

Zur Eindämmung der Infektionszahlen bleiben die getroffenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, darunter die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, vorläufig bestehen. Außerdem hat die Bundesregierung ihre weltweite Reisewarnung bis zum 14. Juni verlängert. Entscheidungen über die zukünftige Ausrichtung der Maßnahmen werden nach der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai erwartet.

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