29.05.2020 - In den letzten Wochen wurden die Einschränkungen aufgrund des zurückgehenden Infektionsgeschehens schrittweise gelockert, um verantwortungsvoll ein Stück Normalität wiederzuerhalten. Hier finden Sie eine Beschreibung der beschlossenen Maßnahmen sowie einen Ausblick.
Durch die ersten Lockerungen der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in den vergangenen Wochen wurde der Weg in eine neue verantwortungsvolle Normalität geschaffen. Unter anderem durften Spielplätze, Freibäder, Fitnessstudios und Restaurants unter Auflagen wieder öffnen.
Ab dem 30. Mai erfolgt eine zielgerichtete Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen, indem weitere Schritte des Nordrhein-Westfalen-Plans umgesetzt werden.
Entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern (vom 26. Mai 2020) werden die bestehenden Kontaktbeschränkungen so erweitert, dass sich eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dabei ist auf die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen zu achten.
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser sowie Veranstaltungen im Freien können wieder Besucher empfangen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Ist mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität erreicht oder nehmen mehr als 100 Personen an einer Veranstaltung teil, so ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erforderlich.
Darüber hinaus ist ab dem 30. Mai auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien unter Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wieder erlaubt. Zugleich dürfen Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden und Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, wieder öffnen. Daneben dürfen Umkleiden und Sanitäranlagen unter Auflagen genutzt werden. Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt bleibt noch immer untersagt.
Auch bei Ferienangebote wurden Lockerungen beschlossen. Busreisen sind wieder möglich. Schülerinnen und Schüler können in den Sommerferien an Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen teilnehmen. Auch hier gilt die Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften. Zudem ist die Durchführung von Fachmessen, Fachkongresse sowie Tagungen mit Schutzkonzepten wieder zulässig.
Damit das Virus weiterhin eingedämmt werden kann, bleiben die Kontaktbeschränken wie auch die Maskenpflicht vorerst bestehen. Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen uns Lockerungen unter Vorbehalt des Gesundheitsschutzes, die uns den Weg in Richtung Normalität öffnen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung finden Sie hier.