Meine Rede zum Thema Social Entrepreneurship
In der Plenarsitzung des Landtags am 12. November 2020 hatten die Grünen einen Antrag zur Förderung von Social Entrepreneurship eingebracht, mit dem Ziel, Sozialunternehmen zu fördern. In meiner Rede stellte ich klar, dass NRW-Koalition und Landesregierung Startups und Sozialunternehmen bereits jetzt kräftig unterstützen und der Antrag der Grünen substanzlos ist.
Sozialunternehmen sind Unternehmen, die versuchen, mit betriebswirtschaftlichen Methoden positive Entwicklungen für die Gesellschaft zu schaffen und gleichzeitig den Lebensunterhalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Statt auf Gewinnmaximierung setzen Social Entrepreneurs also auf die Schaffung gesellschaftlich positiver Effekte als Unternehmensziel.
Ich stimme mit den Grünen überein, dass soziale Innovationen wünschens- und unterstützenswert sind. Der Antrag in seiner vorliegenden Form ist jedoch abzulehnen und strotzt bedauerlicherweise vor Nachlässigkeiten und Fehlern. So behaupten die Antragsteller fälschlicherweise, es gebe eine Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein, Geld von sogenannten nachrichtenlosen Konten, also Bankkonten, die seit Jahren nicht mehr genutzt werden oder deren Inhaber verstorben sind, in die Förderung von Sozialunternehmen zu stecken. In Wahrheit gibt es jedoch nicht einmal einen entsprechenden Beschluss im Kieler Landtag. Zudem ist das Thema der nachrichtenlosen Konten zwar interessant, jedoch sollten hier zunächst finanzrechtliche Fragen geklärt werden, bevor über die Verwendung entsprechender Gelder, etwa neun Milliarden Euro, debattiert werden kann. Deshalb hat die Bundesregierung im Oktober bereits eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben.
Des Weiteren beschrieben die Grünen in ihrem Antrag den hessischen „Social Innovation Fund“ als Beispiel. Dabei suggerieren sie, dass die Regierung unseres Nachbarbundeslandes damit massiv in die finanzielle Förderung von Sozialunternehmen investieren würde. Ich rede das hessische Programm keinesfalls schlecht: Aber es handelt sich hierbei lediglich um ein Beratungsnetzwerk für entsprechende Unternehmen und nicht um ein finanzielles Förderprogramm. Solche Betreuungs- und Beratungsnetzwerke mit Coworking-Angeboten haben wir in NRW mit den sog. DWNRW-Hubs und den Startercentern schon lange. Dass damit gute Arbeit bei der Betreuung von Startups geleistet wird, zeigen nicht zuletzt die überzeugenden Zahlen des letzten Startup-Monitors des Bundesverbands Deutsche Startups e.V., die auch das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland, kurz SEND, anerkennt. Die DWNRW-Hubs werden zudem mit jährlich vier Millionen Euro von der NRW-Landesregierung unterstützt, weit mehr Geld (16-fach!), als das von den Grünen zum Vorbild erkorene hessische Programm erhält.
Auch für die Startups selbst gibt es in unserem Land Unterstützung, etwa durch die Gründerstipendien. Diese stehen selbstverständlich auch Social Entrepreneurs offen. Erst jüngst wurde zudem ein weiteres Förderprogramm der NRW.BANK ins Leben gerufen, das sich explizit an Sozialunternehmen mit reduzierter Gewinnabsicht richtet.
Dies alles zeigt, dass NRW-Koalition und Landesregierung Startups und Sozialunternehmen bereits jetzt kräftig unterstützen und den Vorschlägen und Forderungen der Grünen jegliche Substanz fehlt.