In einer Aktuellen Stunde hat der Landtag am Mittwoch über das Corona-Management der Landesregierung diskutiert. Zusätzlich erklärte Wirtschaftsminister Pinkwart, wie die Wirtschaftshilfen u.a. für betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine aussehen werden. Mehr dazu hier.
Als Landtag und Landesregierung wollen wir nun besonders die unterstützen, die durch die neuen Maßnahmen wirtschaftlichen Schaden davontragen. Im Hinblick darauf haben Bund und Länder sich bereits Ende Oktober auf außerordentliche Wirtschaftshilfen für den November geeinigt, die ein Volumen von insgesamt 10 Milliarden Euro umfassen. Die Hilfen sehen vor, Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November des Vorjahres zu gewähren. Soloselbstständige können alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz aus dem Jahr 2019 zugrunde legen. Für Unternehmen, die erst nach Oktober 2019 gegründet wurden, kann der Monatsverdienst aus Oktober 2019 oder der durchschnittliche Monatsumsatz seit der Gründung herangezogen werden. Die Landesregierung rechnet damit, dass die Unternehmen ab dem 25. November Zahlungen erhalten.
In einem gesonderten Antrag hat die CDU-Fraktion sich darüber hinaus für einen Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige ausgesprochen. Angehörigen dieser Berufsgruppe, die vor allem aus der Kunst- und Kulturszene kommen, sind durch die Absage oder die Verschiebung von Veranstaltungen teilweise bis zu 100 Prozent des Einkommens weggebrochen. Auch wenn die bisherigen Finanzhilfen ebenfalls von Solo-Selbstständigen angenommen wurden, gab es große Rechtsunsicherheiten mit Blick auf die Verwendung der Mittel, da sie nur für betriebliche Ausgaben und nicht für den privaten Lebensunterhalt aufgewandt werden dürfen. Um das zu lösen, hat die Landesregierung eine Vertrauensschutz-Regelung getroffen, die es den Solo-Selbstständigen erlaubt, 2000 Euro für ihren Lebensunterhalt anzusetzen. Um eine verlässliche Lösung zu schaffen, hat der Landtag die Landesregierung nun beauftragt, sich auf Bundesebene für die Einführung eines Unternehmerlohns einzusetzen. Das Geld in Höhe von mindestens 1000 Euro soll u.a. für Solo-Selbstständige und Freiberufler zur freien Verfügung stehen.