Überblick zu den aktuellen Corona-Maßnahmen und Regelungen in NRW während der Weihnachtsfeiertage

18.12.20 – Der für November angeordnete „Slowdown“ hat zwar zwischenzeitlich das exponentielle Wachstum der Infizierungen gestoppt, doch insbesondere die Todeszahlen und die Auslastung der Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit bleiben besorgniserregend. Um die Pandemie möglichst einzudämmen und unser Gesundheitssystem zu entlasten, wurden die Regeln nun verschärft.

Die gültige Schutzverordnung (www.land.nrw/corona) für Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2020 gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021. Die Landesregierung überprüft fortlaufend die Angemessenheit und Erforderlichkeit der Regelungen und passt diese dementsprechend an.

Feiern sind generell untersagt. Im öffentlichen Raum ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zusammenkünfte sind lediglich mit zwei Haushalten mit insgesamt fünf Personen gestattet (Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit). Für den Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 gilt eine Sonderregelung. In diesem Zeitraum dürfen in NRW zum eigenen Hausstand höchstens vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis hinzustoßen, auch wenn dies über zwei zusammenkommende Hausstände hinaus ginge (Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit). Über die Durchführung von Gottesdiensten zu Weihnachten unter strengen Hygieneauflagen entscheiden die Kirchen eigenverantwortlich.

Die Präsenzpflicht an nordrhein-westfälischen Schulen ist für die verbleibenden Tage bis zum Beginn der Ferien aufgehoben. Eltern der Klassen 1 bis 7 entscheiden bis zum 18. Dezember selbst über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht. Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich auf Distanz.

Der Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie schließen. Der Betrieb von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Tankstellen und ähnlichen Läden des täglichen Bedarfs bleibt zulässig. Der Verkauf von Alkoholika zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.

Am 05. Januar 2021 wird die Bundeskanzlerin erneut mit den Ministerpräsidenten zusammenkommen, um die Ergebnisse der jetzigen Maßnahmen analysieren und das weitere Vorgehen beraten.

Aktuelle Informationen zu den Regelungen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier.

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