Ministerpräsidentenkonferenz beschließt Stufenplan für Lockerungen der Corona-Maßnahmen
Die Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrer Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stufenweise Lockerungen der aktuell einschränkenden Maßnahmen beschlossen. Darüber hinaus wurden Vereinbarungen zum weiteren Impfen, zur Nutzung von Schnelltests sowie digitaler Kontaktnachverfolgungssysteme getroffen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet stellte die Ergebnisse der Konferenz am Donnerstag im Landtag vor.
Dabei erklärte er, dass aufgrund der verbesserten Lage in den Gesundheitsämtern und Krankenhäusern sowie der fortschreitenden Impfkampagne künftig auch bei erhöhten Inzidenzwerten, Lockerungen der Maßnahmen umgesetzt werden können. Das Zusammentreffen des eigenen mit einem anderen Haushalt wird ab dem 8. März wieder erlaubt, sofern nicht mehr als fünf Personen daran beteiligt sind. Liegt die 7-Tage-Inzidenzzahl in einer Region bei unter 35 pro 100.000 Einwohner kann diese Regelung auf Treffen von insgesamt drei Haushalten mit maximal 10 Personen erweitert werden. Kinder unter 14 Jahren werden in beiden Fällen nicht mitgezählt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Kontakte zur Reduzierung des Infektionsrisikos auf einen möglichst gleichbleibenden, kleinen Personenkreis zu beschränken.
Nach dem bereits erfolgten ersten Öffnungsschritt bei Schulen und Kitas kann nun ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Dabei dürfen Buchhandlungen, Blumen- und Gartenmärkte mit entsprechendem Hygienekonzept und Beschränkung der Kundenanzahl wieder geöffnet werden. Dasselbe gilt für köpernahe Dienstleistungsbetriebe, Fahr- und Flugschulen.
Ein dritter Öffnungsschritt kann erfolgen, wenn der Inzidenzwert in einem Land oder einer Region zwischen 50 und 100 liegt. Dann können Einzelhandelsgeschäfte nach dem Konzept „Click and meet“ wieder öffnen, also mit vorheriger Terminbuchung des Kunden und entsprechender Dokumentation zwecks Kontaktnachverfolgung. Ebenso mit Terminbuchung und Dokumentation können Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie Sport von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich sind ebenfalls erlaubt.
Liegt die Inzidenz in einem Land oder einer Region unter 50, können die Regelungen zur Terminbuchung in geöffneten Läden und Einrichtungen entfallen. Der kontaktfreie Sport ist dann mit maximal zehn Personen im Außenbereich zulässig.
Wenn der Inzidenzwert in den einzelnen Regionen beziehungsweise Ländern über 14 Tage stabil bleibt, kann anschließend ein vierter Öffnungsschritt erfolgen. Dieser sieht die Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung vor. Sitzen Gäste aus mehr als einem Haushalt zusammen an einem Tisch müssen zudem tagesaktuelle negative Ergebnisse von Schnell- oder Selbsttests vorgewiesen werden. Ebenso können Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos für Gäste mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis wieder öffnen. Mit negativen Testergebnissen kann dann auch wieder Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreier Sport im Innenbereich ausgeübt werden.
Im Falle einer Inzidenz von unter 50 können die Bestimmungen zur Terminbuchung sowie das Vorweisen eines negativen Testergebnisses entfallen.
Ein fünfter Öffnungsschritt kann in Kraft treten, wenn die Inzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt. Dann entfallen bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 die Auflagen zur Terminbuchung im Einzelhandel und zur Testerfordernis bei kontaktfreiem Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen zudem Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Personen durchgeführt sowie Kontaktsport in Innenräumen ausgeführt werden.
Für den Fall eines Anstiegs der Ansteckungszahlen hat die Ministerpräsidentenkonferenz einen Notbremsmechanismus beschlossen. So treten die bisher bestehenden Maßnahmen wieder in Kraft, wenn der Inzidenzwert in einer Region oder einem Land drei Tage in Folge über 100 liegt.
Ministerpräsident Laschet betonte in der Plenarsitzung des Landtags weiterhin die Wichtigkeit der Impfungen. Bald wird in Nordrhein-Westfalen der Millionste Bürger geimpft. Noch im März soll zudem ein vierter Impfstoff zugelassen werden. Die Impfkampagne wird mit den angekündigten Lieferungen der Hersteller in den nächsten Wochen deutlich an Fahrt gewinnen. Derzeit findet bereits ein fließender Übergang von der ersten in die zweite Priorisierungsgruppe statt, zu der nun auch Beschäftigte in Kitas sowie Grund-, Sonder- und Förderschullehrerinnen und -lehrer gehören. Ab Ende März oder Anfang April sollen auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen die Impfungen verabreichen können. Wichtig ist dabei auch der Impfstoff von AstraZeneca, für den mittlerweile ebenso eine sehr hohe Wirksamkeit nachgewiesen wurde.
Bis alle Menschen geimpft werden konnten, stellen Tests eine wichtige Maßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten dar. Künftig sollen das Personal an Kitas und Schulen sowie alle Schülerinnen und Schüler mindestens einmal pro Woche mit einem Schnelltest getestet werden. Unternehmen sollen ihren Beschäftigten ebenfalls einmal pro Woche die Möglichkeit für einen kostenlosen Schnelltest geben. Darüber hinaus wird allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloser Schnelltest pro Woche in den Testzentren oder Arztpraxen ermöglicht. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Wichtig ist dabei, dass negative Testergebnisse nur eine Momentaufnahme und keine Garantie dafür sind, nicht mit dem Virus infiziert zu sein. Positive Schnelltestergebnisse erfordern eine sofortige Absonderung der betreffenden Person sowie eine Bestätigung durch einen regulären PCR-Test, der dann ebenfalls kostenlos ist.
Die Länder wollen gemeinsam mit der Bundesregierung sicherstellen, dass digitale Kontaktnachverfolgungssysteme in Form von Apps flächendeckend und bundeseinheitlich zum Einsatz kommen. Solche Systeme können mittels QR-Codes am Eingang von Läden und Restaurants den Check-in und Check-out der Kunden ermöglichen. Diese Daten können im Falle einer Infektion mit den Gesundheitsämtern geteilt werden, sodass eine schnellere, effizientere und vollständigere Kontaktnachverfolgung als bisher möglich ist. Dafür ist eine Schnittstelle zum von dem meisten Gesundheitsämtern genutzten System SORMAS notwendig. Zu diesem Thema brachte die NRW-Koalition aus CDU und FDP auch einen Antrag in der Plenarsitzung des Landtags ein. Mehr dazu lesen Sie ebenfalls in diesem Newsletter.