Die Ministerpräsidenten haben bei ihrer Konferenz am 22. März 2021 mit Bundeskanzlerin Merkel Vereinbarungen zum weiteren Impfen, zur Nutzung von Schnelltests sowie zu Reisen getroffen. Zudem hat NRW die nun ab kommenden Montag gültige Verordnung veröffentlicht, die den Kommunen unter der Voraussetzung von tagesaktuellen Tests Öffnungen ermöglicht.
Ministerpräsident Armin Laschet erklärte, dass sich die positive Entwicklung der Fallzahlen vom Januar und Februar aufgrund der ansteckenderen britischen Mutationen B.1.1.7 nicht fortgesetzt hat. Infolgedessen befinden sich die Infektionszahlen erneut im exponentiellen Wachstum und auch die Intensivbetten füllen sich wieder. Um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern, ist grundsätzlich eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen notwendig. Im weiteren Vorgehen bleibt der zuletzt beschlossene Stufenplan der Leitfaden.
In einer Pressemitteilung vom 26. März spezifizierte die Landesregierung weitere Regelungen zur Notbremse und dem weiteren Vorgehen im Stufenplan: „In allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht. Aufgrund der mit landesweit mehr als 4.800 Teststellen bereits stark ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen die Inanspruchnahme der betroffenen Angebote strikt von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig zu machen.“ Die aktuelle Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 29. März finden Sie hier.
Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, ihre Kontakte zur Reduzierung des Infektionsrisikos auf einen möglichst gleichbleibenden, kleinen Personenkreis zu beschränken. Zurzeit werden die Kapazitäten geschaffen, um nach den Osterferien allen Lehr- und Erziehungskräften sowie Schülerinnen und Schülern ein erweitertes Testangebot von zwei Corona-Tests pro Woche anbieten zu können.
Ministerpräsident Armin Laschet kündigte zudem wie von CDU und FDP im Landtag gefordert Modellprojekte für weitere Öffnungsschritte unmittelbar nach Ostern an. Dabei sollen insbesondere die weitere Erprobung digitaler Kontaktnachverfolgungssysteme und flächendeckende Testungen nach dem Vorbild Tübingen im Fokus stehen.
Vor allem das Impfen bleibt der Schlüsselweg zur Bekämpfung der Pandemie. Deshalb wird eine flexiblere Impfreihenfolge umgesetzt, um das Impftempo zu erhöhen und die Entfaltung der schützenden Wirkung der Impfungen zu beschleunigen. Nach Ostern sollen zudem auch schrittweise die Hausarztpraxen impfen. Des Weiteren appellierte Laschet ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf Reisen sowohl ins Ausland als auch im Inland zu verzichten. Bei allen Flügen nach Deutschland besteht ab sofort eine Testpflicht, um die Ausbreitung weiterer Mutationen kontrollieren und verhindern zu können.
Nach einer am 24.03.2021 durch Bundeskanzlerin Angela Merkel kurzfristig einberufenen Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten wurden die zunächst geplanten Ruhetage an Ostern rückgängig gemacht. Die Regelung hätte rechtliche Schwierigkeiten und zahlreiche Folgeprobleme aufgeworfen.