Trauer um Opfer der Flutkatastrophe – schnelle Hilfe für Betroffene.

Nach der schweren Flutkatastrophe, die über NRW und Rheinland-Pfalz sowie Teile Belgiens hinweggefegt war, unterrichtete die Landesregierung den Landtag am 09. August 2021 in einer Sondersitzung über das Ausmaß der entstandenen Schäden und die angelaufenen Hilfsmaßnahmen. Insgesamt starben in Deutschland mehr als 180 Menschen, davon fast 50 in Nordrhein-Westfalen. Zu Beginn der Sitzung gedachte der Landtag mit einer Schweigeminute der Opfer.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärte, dass die Katastrophe die vermutlich größte ihrer Art seit Gründung des Landes war. Neben den zahlreichen Menschen, die in den Fluten ums Leben kamen und für die Hinterbliebenen einen unvorstellbar schmerzvollen Verlust bedeuten, haben auch viele Überlebende alles verloren. Allein in NRW entstanden Sachschäden von mehr als 13 Milliarden Euro. Das Land hat nun die Verantwortung, den überlebenden Opfern bestmöglich zu helfen. Ministerpräsident Laschet hat dazu den Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, Dr. Fritz Jaeckel, zum Beauftragten der Landesregierung für den Wiederaufbau ernannt, welcher sofort mit seiner Aufgabe begonnen hat. Neben umfangreicher Wiederaufbauhilfe sind wir es den Opfern zudem schuldig, den Katastrophenschutz zu verbessern, unter anderem indem es zukünftig auch Hochwasserprognosesysteme für kleinere Flüsse in NRW geben wird.

Ein großer Dank gilt den zahlreichen Einsatzkräften sowie freiwilligen Helferinnen und Helfern, die schnell, unermüdlich und tatkräftig überall dort Hilfe leisteten, wo Hilfe benötigt wurde. Diese überwältigende Hilfsbereitschaft, die sich auch an den vielen geleisteten Spenden zeigt, ist beeindruckend und gibt auch in dieser für viele Menschen schlimmen Situation Anlass zur Hoffnung.

Die Gelder für den Wiederaufbau in den Flutgebieten sollen nun rasch kommen. Das bis zu 30 Milliarden Euro umfassende Paket zum Wiederaufbau in den Hochwassergebieten wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Die Landesregierung schaffte in dieser Plenarwoche mit zwei Gesetzentwürfen für einen Nachtragshaushalt und die Einrichtung eines Sondervermögens die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür. Bis zu 12,3 Milliarden Euro sollen aus dem Bund-Länder-Paket nach NRW fließen.

 

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