Mit einem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur medienbruchfreien Digitalisierung nehmen wir nach der Novelle des eGovernment-Gesetzes einen weiteren großen Schritt in Richtung der vollständig digitalisierten und modernen Verwaltung. In meiner Rede skizzierte ich den eingeschlagenen Weg und legte die geplanten Neuerungen dar.

In dieser Woche habe ich im Plenum zum Gesetzesentwurf der Landesregierung „Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung“ in einer Rede Stellung bezogen. Ziel des Gesetzes ist es, Schriftformerfordernis in zahlreichen Verwaltungsverfahren zugunsten elektronischer Bearbeitungsmöglichkeiten entbehrlich werden zu lassen. Damit erleichtern wir die Kommunikation zwischen Verwaltung und Unternehmen sowie Bürgern – und innerhalb der Verwaltung selbst. Das Ganze erreichen wir durch Effizienz: Denn nichts anderes bewirkt eine medienbruchfreie Digitalisierung. Kein Scannen oder Drucken, sondern ein durchgehend digitaler Vorgang beschleunigt und erleichtert die Bearbeitung jeglicher Vorgänge.

Im vergangenen Sommer haben wir mit der eGovernment-Gesetzesnovelle den Grundstein zur Verwaltungsdigitalisierung gelegt. Nun schließen wir damit an, dass die Landesregierung Rechtsvorschriften identifiziert hat, bei denen die Anordnung der Schriftform nicht mehr erforderlich ist beziehungsweise bei denen auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden kann. Darunter fallen im neuen Gesetzentwurf 100 Rechtsvorschriften. Und es werden in Zukunft noch mehr Vorschriften folgen. Bereits im vergangenen Sommer haben wir vorausgedacht und diese Prüfung auf den Weg gebracht. Ebenso behalten wir jetzt im Blick, wo weitere Erleichterungen hilfreich und sinnvoll wären.

Dabei ist uns wichtig, dass neben der Ermöglichung des digitalen Weges auch der analoge Vorgang erhalten bleibt. Damit können beispielsweise Bürgerinnen und Bürger sich den beschwerlichen Weg aufs Amt sparen, aber auch weiterhin den analogen Weg nutzen, wenn sie es möchten. So machen Digitalisierung für alle spürbar und nutzbar.

 

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