Mit den Änderungen zum Gesetzesentwurf „Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung“ gehen wir über den Koalitionsvertrag hinaus und machen den Weg frei, bei der Digitalisierung alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen miteinzubeziehen.

Bereits im Sommer 2020 haben wir mit der eGovernment-Gesetzesnovelle den Grundstein zur beschleunigten Verwaltungsdigitalisierung in NRW gelegt. Im vergangenen November haben wir mit dem Gesetzentwurf zur medienbruchfreien Digitalisierung einen weiteren großen Schritt in Richtung einer vollständig digitalisierten sowie modernen Verwaltung gemacht. In zahlreichen Verwaltungsverfahren lassen wir Schriftformerfordernisse zugunsten elektronischer Bearbeitungsmöglichkeiten entbehrlich werden. Damit erleichtern wir die Kommunikation zwischen Verwaltung und Unternehmen sowie Bürgern – und innerhalb der Verwaltung selbst.

In dieser Woche hat der Landtag auf meine Initiative hin einen Entschließungs- Und einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf beschlossen, die bei der erweiterten Experimentierklausel eine stärkere Einbeziehung des Parlaments und eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten. Wir ermöglichen allen Verwaltungseinheiten , eigene Vorschläge zur weiteren digitalen Kommunikation einzubringen und zu erproben. Außerdem führen wir eine Meldestelle für Vorschläge von Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein. Die praktischen Anwender in der Verwaltung sowie die „Empfänger“ in der Bevölkerung und der Wirtschaft können so ihr Know-How einfließen lassen.

Die Digitalisierung der Verwaltung bleibt ein dynamischer Prozess, weshalb die Rechtsgrundlagen immer wieder angepasst werden müssen, damit immer mehr Prozesse und Vorgänge papierlos ohne Erscheinen umgesetzt werden können. Mit unserem Vorhaben machen wir die Digitalisierung für alle spürbar und nutzbar.

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