Die Landesregierung macht von der Übergangsregelung des neuen Infektionsschutzgesetzes Gebrauch und behält Schutzmaßnahmen bis zum 02. April bei.
Obwohl die Zahl der Neuinfektionen weiter steigt, will die Bundesregierung so gut wie sämtliche Corona-Maßnahmen lockern. Dies führte zu massiver Kritik der Länder bei der vergangenen MPK. Die undurchdachte Lösung der Ampelregierung sieht vor, dass fast alle Maßnahmen inklusive Maskenpflicht abgeschafft werden sollen, wobei die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung von Hotspots kaum umsetzbar sind. Damit fehlen den Ländern die Werkzeuge für einen schnellen und effektiven Basisschutz. Immerhin konnten die Länder eine Überganslösung bis zum 02. April ermöglichen.
Auf diese greift NRW aufgrund der zunehmenden Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern und der immer noch hohen Infektionszahlen zurück. Somit bleiben viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung (LINK) bis zum 2. April 2022 bestehen.
Weiterhin bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen, also beim Einkaufen oder in der Schule. Die 3G-Regel für Großveranstaltungen und Volksfeste wird verlängert. Zudem gilt auch weiterhin in Clubs und Diskotheken 2G-plus.
Im Freien jedoch entfällt die Maskenpflicht. Auch für Ungeimpfte entfallen die Kontaktbeschränkungen im Privatbereich. Die 3G-Regel für Angebote in der Jugendarbeit, beim Sport im Freien, bei Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen gibt es nicht mehr. Auch Fußballstadien dürfen wieder komplett ausgelastet werden.