Mitte Dezember beschloss der Landtag ein von der CDU initiiertes 400-Millionen-Euro-Förderprogramm, um beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu entlasten. Nun sind die Förderrichtlinien veröffentlicht worden.

Mit dem 400-Millionen-Euro-Förderprogramm unterstützt die NRW-Koalition gezielt beim Erwerb von Eigentum zur Selbstnutzung mit bis zu 10.000 Euro. Das Programm startet rückwirkend zum 1. Januar 2022. Der Kölner Landtagsabgeordnete Florian Braun hatte sich im Landtag immer wieder dafür eingesetzt, dass es zu einer Eigentumsförderung kommt:

„Mit dieser Förderung leisten wir insbesondere für junge Menschen einen neuen Anreiz für Wohneigentum. Durch die Voraussetzung für ausschließlich natürliche Personen schaffen wir ein zielgerichtetes, unbürokratisches Programm. Eigentum bedeutet nicht nur Schutz vor Mietsteigerungen, sondern auch Altersvorsorge und Vermögensaufbau.“

Die 400 Millionen Euro stehen für den Erwerb von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie beim Erwerb von Eigentumswohnungen und Grundstücken für den Neubau des Eigenheims zur Verfügung. Bei den Käufern muss es sich um natürliche Personen handeln. Juristische Personen wie Firmen oder Gesellschaften sind von der Landesförderung ausgenommen. Laut der nun veröffentlichten Förderrichtlinie sieht das Programm einen Fördersatz von 2 Prozent und eine Deckelung der Fördersumme ab einem Kaufpreis von 500.000 Euro vor. Bis zu 10.000 Euro soll es für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum rückwirkend zum 1. Januar 2022 geben.

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