In dieser Woche haben wir uns in erster Lesung mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2022 befasst. Schwarz-Grün plant Entlastungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, um tiefergreifende volkswirtschaftliche und soziale Schäden zu vermeiden.

Es hat sich in den letzten Wochen in Nordrhein-Westfalen abgezeichnet, dass sich die wirtschaftliche Lage schneller und schwerwiegender verschlechtert hat, als zuvor angenommen. Demnach ist davon auszugehen, dass sich die Folgen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die zahlreichen Unternehmen in unserem Industrieland rasch auswirken und auch spürbar werden.

Die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben zu einer Krisensituation geführt. Infolgedessen sind die Voraussetzungen für die Erklärung einer außergewöhnlichen Notlage in NRW gegeben. Mit einem Sondervermögen können wir die Krise bewältigen und die Probleme schnell anpacken. Es geht um die Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine, den Lieferengpass diverser Materialien, aber auch um die Energiekrise. Die schwarz-grüne Zukunftskoalition möchte den Menschen in NRW Sicherheit geben.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2022 werden die Voraussetzungen geschaffen, um Maßnahmen zur Krisenbewältigung, Krisenresilienz und zur Krisenvorsorge finanzieren zu können. Kernstück ist die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro.

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