Im Frühjahr dieses Jahres wurde die Förderauswahl für Projekte im Rahmen der Städtebauförderung 2023 bekannt gegeben, in dessen Rahmen auch Porz-Mitte über 5,5 Millionen Euro Zuschüsse erhielt. Nun ruft das NRW-Kommunalministerium dazu auf, Anträge für das Jahr 2024 zu stellen. Die Bewerbungsfrist für die nächste Förderperiode endet am 31. Oktober 2023. Dabei gelten überarbeitete Förderrichtlinien. Im Falle bereits bestehender Fördergebiete sollen Übergangsregelungen den Umstieg auf die neue Förderrichtlinie vereinfachen.

Der Kölner CDU-Landtagsabgeordnete Florian Braun erklärt: 

„Die Neuauflage der Städtebauförderrichtlinie hält viele Chancen für Köln bereit. Die Neuerungen schaffen mehr Flexibilität für die Stadtverwaltung, wovon beispielsweise das bereits bestehende Städtebaufördergebiet in Porz-Mitte profitieren wird. So soll unter anderem die Nahmobilität gestärkt werden und denkmalgeschützte sowie städtebaulich bedeutsame Gebäude können besser in ihrem Erhalt gefördert werden. Darüber hinaus berücksichtigt die neue Richtlinie Baukostensteigerungen sowie die Implementierung einer Kreislaufwirtschaft im Bereich des Tiefbaus. Damit stellt die Landesregierung Lösungen für aktuelle Probleme bereit, mit denen sich die Kommunen konfrontiert sehen.“

Hintergrund

In der Städtebauförderung 2023 wurde das Fördergebiet Porz-Mitte mit über 5,5 Millionen Euro bezuschusst. Diese Gelder fließen in die Porzer Innenstadt und in die Umgestaltung der Grünfläche Glashüttenstraße.

Das seit 1971 bestehende Städtebauförderprogramm zielt in erster Linie auf die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer Funktion unter Berücksichtigung von Wohnungsbau und Denkmalschutz. Weiterhin soll das Programm zur Behebung sozialer Missstände beitragen und die Reaktivierung von Brachflächen fördern. Im Jahr 2024 werden zur Erreichung dieser Ziele voraussichtlich 790 Millionen Euro bereitgestellt.

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