In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 06. September widmeten wir uns unter anderem dem Haushaltsentwurf des Ministeriums für Schule und Bildung sowie der Modifizierung des Schulsozialindex. Ergänzend fanden in den letzten drei Wochen vier Anhörungen zu bildungspolitischen Themen statt, bei denen wir als Ausschuss von Experten beraten wurden.
Nachdem Finanzminister Optendrenk im letzten Plenum den Haushaltsentwurf für 2024 vorgelegt hat, brachte Bildungsministerin Feller in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung nun den Einzelplan für das Ministerium für Schule und Bildung ein. Der Haushaltsentwurf 2024 sieht Bildung als Schwerpunkt vor; der Bildungsbereich soll 21,8% des Gesamthaushaltes einnehmen. Dies stellt den größten Einzeletat dar. Dabei steigt der Schuletat gegenüber 2023 um 354 Millionen Euro. Das ist in Zeiten starker Inflation, steigender Energiekosten und neuer Tarifabschlüsse keine Selbstverständlichkeit. Es ist vor allem eine klare Prioritätensetzung in die Zukunft der jungen Generation in Nordrhein-Westfalen.
Mit diesem zusätzlichen Geld möchte Ministerin Feller den aktuellen Herausforderungen im Schulsystem begegnen. Eine dieser Herausforderungen ist die Verbesserung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei den Schülern. Bereits im Haushaltsjahr 2023 initiierte Ministerin Feller ein Sofortprogramm, welches mit dem Ende der Sommerferien 2023 gestartet ist. Um die Basiskompetenzen nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig zu fördern, sollen 8,23 Millionen Euro investiert werden. Damit sollen auch Screenings zur Überprüfung der Entwicklung der Schüler in den Basiskompetenzen finanziert werden.
Zudem wird der Ausbau des Offenen Ganztages im Schuljahr 2024/2025 mit weiteren 780 Millionen Euro gefördert werden, sodass insgesamt 430.500 Plätze bereitgestellt werden können.
Daneben sollen die Gehälter der Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I steigen. Auf diesen Bereich entfallen 75 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit soll der Lehrerberuf mehr Wertschätzung erfahren und er wird damit attraktiver, um dem aktuellen Lehrkräftemangel entgegenzuwirken.
Zur Begegnung des Lehrkräftemangels sieht der Haushaltsentwurf auch 3000 Vorgriffsstellen für den erwarteten Lehrkräftebedarf im Schuljahr 2026/2027 in Mangelfächern vor. In der Übergangszeit bis 2026 sollen diese zusätzlichen Lehrkräfte Schulen unterstützen, die besonders unter dem Lehrkräftemangel leiden.
Der Schulsozialindex besteht seit 2021 und identifiziert soziale Herausforderungen an den einzelnen Schulen, um diese besser unterstützen zu können. Die Indikatoren erfassen u. a. Kinder- und Jugendarmut, den Anteil der Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache, den Anteil der Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland und den Anteil der Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Je höher die aus diesen Indikatoren resultierende Belastung einer Schule, desto mehr Lehrstellen werden der Schule zugewiesen und desto eher kann sie durch landesweite Förderprogramme unterstützt werden.
Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag sieht eine Nachrüstung des Schulsozialindex vor, welche nun vorgenommen wird. Die Neujustierung wurde uns nun im Ausschuss vorgestellt und ergab, dass sich im Schuljahr 2024/2025 948 statt 338 Schulen in den höchsten Belastungsstufen wiederfinden. Dies heißt nicht etwa, dass sich die Verhältnisse an den Schulen verschlechtert haben, sondern, dass aufgrund eines neuen Berechnungsverfahrens die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft besser abgebildet wird. Dazu kommt, dass die Berechnung auf Grundlage einer aktualisierten Datenlage erfolgte.
Ebenso stand die Unterstützung der Schüler in ihrem Berufseinstieg auf unserer Tagesordnung. So haben wir im Ausschuss für das Gesetz zur Übermittlung von Schülerdaten gestimmt. Mithilfe dieses Gesetzes wird es den Schulen möglich, Schüler zu identifizieren, die trotz begleitender Beratungsangebote keine Anschlussperspektive von der Schule in den Beruf gefunden haben. Die Personendaten der identifizierten Schüler sollen anschließend an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden, damit diese die entsprechenden Schüler kontaktieren kann und ihnen beratend zur Seite stehen kann. Eingebettet in die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bietet das Land NRW optimale Unterstützung für Jugendliche bei der Berufsorientierung, um somit Teilhabe zu sichern und Armut zu verhindern.
Neben diesen Schwerpunktthemen in der Ausschusssitzung fanden im September vier Anhörungen statt. Im Rahmen der Anhörungen beschäftigten wir uns mit entstehenden Overheadkosten beim Offenen Ganztag, mit der Prävention von Messerattacken, KI-Algorithmen im Informatikunterricht sowie mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen. Die mithilfe der Experten gewonnenen Erkenntnisse werden in unsere weitere Ausschussarbeit einfließen.