Jüngst im Ausschuss für Schule und Bildung: Besprechung der Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie, Sachstand zum Startchancenprogramm, Abstimmung über das Lehrerausbildungsgesetz, Bericht zum Sachstand der Inklusion an Schulen in NRW sowie Hintergründe zum islamischen Religionsunterricht.

In dieser Woche wurden die Ergebnisse der PISA-Studie aus dem Jahr 2022 öffentlich. Die aktuelle Erhebung fokussierte sich insbesondere auf mathematische Fähigkeiten. Dabei wurde bestätigt, was wir bereits durch die Ergebnisse der nationalen IQB-Studie des gleichen Untersuchungszeitraums wussten: Die Basiskompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen von deutschen Schülerinnen und Schülern sind im Durchschnitt leider deutlich zurückgegangen. Erklärbar sind die Ergebnisse zum Teil durch die Unterrichtsausfälle im Zuge der Pandemie sowie durch die Tatsache, dass in immer mehr Familien kein oder nur wenig Deutsch gesprochen wird, was sich wiederum negativ auf die Sprachkenntnisse der Schüler auswirkt.

Schon in den letzten Monaten haben wir die Investitionen und Vorgaben zur Erlangung von Basiskompetenzen gestärkt. Dazu hat Ministerin Feller bereits ein umfangreiches Maßnahmenprogramm vorgelegt und im Ausschuss erneut dargelegt. Dies umfasst beispielsweise das verbindliche Lesen an Grundschulen für 3 Mal 20 Minuten in der Woche, den Einbezug von Lernanwendungen wie „divimath“ in den Klassen drei bis sechs zur Förderung der Mathematikkenntnisse sowie die Beteiligung am länderübergreifenden Programm „QuaMath“ zur Erhöhung der Qualität der mathematischen Bildung. Der Digitalpakt 2.0 sowie das Startchancenprogramm des Bundes wären sinnvolle Ergänzungen. Hier muss der Bund seiner Verantwortung nachkommen und die Programme zeitnah umsetzen. Zurzeit dauern die Verhandlungen mit dem Bund zu einer finalen Richtlinie noch an. Bildungsministerin Feller arbeitet intensiv daran, um eine Einigung mit dem Bund zu erreichen und die notwendigen Programme zu erhalten.

Um unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen, braucht es hochqualifiziertes Lehrpersonal. Insbesondere im sozialpädagogischen Bereich sehen wir uns mit großen Herausforderungen aufgrund des Lehrkräftemangels konfrontiert. Daher haben wir im Ausschuss über einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes beraten, welcher im Zuge des letzten Plenums an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen wurde. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Lehrkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung durch eine berufsbegleitende Ausbildung eine Qualifikation für sonderpädagogische Förderung erhalten können. Diese Maßnahme hilft, um den Lehrkräftemangel in dem Bereich abzuschwächen. Wir haben als Ausschuss einstimmig für den Gesetzesentwurf gestimmt. Damit wird der Erwerb der sozialpädagogischen Zusatzqualifikation bis 2025 gesichert; anderenfalls wäre die Maßnahme zum Jahresende ausgelaufen. Die Maßnahme ist nun mindestens bis zum 31.12.2025 verlängert und wird in diesem Zeitraum noch einmal evaluiert.

Zudem berichtete Ministerin Feller ausführlich über den Sachstand Inklusion an nordrhein-westfälischen Schulen sowie über die aktuellen Regelungen zum islamischen Religionsunterricht in NRW. Zurzeit laufen Gespräche mit den betroffenen Verbänden und der Landesregierung, um die aktuelle Situation zu beleuchten. Bis zum Abschluss dieser Gespräche wurde Vertraulichkeit vereinbart.

Darüber hinaus haben wir uns im Rahmen von zwei Anhörungen mit Expertinnen und Experten zur Finanzierung der Ganztagsbetreuung in Verbindung mit dem ab 2026 erwachsenden Rechtsanspruch auf ebendiese sowie zur Erhebung der Kosten für einen Schulbesuch in NRW ausgetauscht.

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